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Informationen

Abonnement und Nutzung

Informieren Sie sich hier über unsere verschiedenen Angebote, Möglichkeiten zur Verlängerung oder Rückgabe und unsere Nutzungsbestimmungen.
In unseren Bibliotheken bieten wir auch vieles für Kinder und Schulen.

Informationen Service

Gebühren für Kinder und Jugendliche (bis 25 Jahre)
Bis zum 25. Geburtstag können Kinder und Jugendliche bei uns kostenlos Bücher, Hörtexte, CDs und Filme ausleihen.

Ausleihe von Büchern / Hörtexten / CDs / Filmengratis
Anmeldegebühr ab 16 Jahren5.–
E-Medien-Abonnement30.-

Jahresabonnemente (gelten für unbeschränkten Bezug von Büchern, CDs und Filmen, Spiele kosten zusätzlich)
Mit der Flatrate für Vielleser lesen, sehen und hören Sie für einen pauschalen Abobeitrag ein Jahr lang, so viel Sie mögen.

KundInnen aus Bibliotheksverbund55.-
– mit Partnerkarte: Abo Plus80.-
Alle anderen KundInnen85.-
– mit Partnerkarte: Abo Plus125.-
Erwerbslose und Inhaber KulturLegi50% Rabatt
inkl. E-Medien+ 30.-
E-Medien-Abonnement (nur digitale Bibliothek)40.-


Medienabonnemente
Mit dem Prepaid-Abo bezahlen Gelegenheitsleserinnen und Film- und Spielefans nur so viel, wie sie tatsächlich ausleihen.
Sie laden ein Guthaben auf Ihr Konto. Die Ausleihgebühren werden jeweils abgebucht.

Ausleihkonto mit Guthaben zu 20.– / 30.– / 40.– / 50.–

Gebühr pro Medium für Kunden aus Bibliotheksverbund
Pro Buch / CD / Film / CD-ROM1.-
Gebühr pro Medium für alle anderen Kunden:
Pro Buch / CD / Film / CD-ROM2.-
Weitere Gebühren
Einzelausleihe ohne Abo5.-
Bestseller+ 3.-
Vorbestellung3.-
Vorbestellung aus anderer Zweigstelle6.-
Ersatz eines Bibliotheksausweises5.-
Tiptoi-Stift3.-
E-Book-Reader6.-
Aufarbeitungsgebühr bei Medienverlust10.-
RFID-Karte für BiblioPlus-Zugang5.-
Ausleihfrist und Verlängerung FristVerlängerung
Bücher/ CDs / Sachfilme4 Wochen2 x 4 Wochen
Spielfilme / TV-Serien2 Wochen2 x 2 Wochen
Bestseller2 Wochenkeine
Verlängerung vornehmen
Jede Verlängerung wird wie eine Neuausleihe berechnet.
Verzugsgebühren
1. Mahnung3.-
2. Mahnung10.-
3. Mahnung20.-
Pro Tag und Film 2.-
Für Filme werden keine Mahnungen verschickt.
Ludotheken Breitenrain / OstermundigenGebühren*
Monatsausleihe Spiele2.- bis 8.-
Monatsausleihe Fahrzeuge6.- bis 12.-
Wochenausleihe Spiele für Feste / Schulen6.- bis 24.-
Verlängerung Spiele: 2×4 Wochen, bzw. 2×1 Woche möglich

* Spiele und Fahrzeuge werden ausschliesslich auf Erwachsenenkarten ausgeliehen

Ausleihfristen

Bücher, CDs, CD-ROM und Sachfilme haben eine Leihfrist von 4 Wochen. Spielfilme und TV-Serien können zwei Wochen ausgeliehen werden. Die Leihfrist kann jeweils zweimal um die ursprüngliche Dauer verlängert werden, sofern das Medium nicht vorbestellt ist. Bestseller-Bücher können Sie zwei Wochen lang behalten. Diese können nicht verlängert werden.

Verlängerungen

Verlängerungen können Sie direkt online in Ihrem Benutzungskonto erfassen. Sie können diese aber auch in Ihrer Bibliothek vornehmen oder Sie können sich per Mail, Telefon oder Chat bei uns melden. Halten Sie dafür Ihren Bibliotheksausweis bereit.

Wann nicht verlängert werden kann

Falls ein Medium bereits die maximale Leihdauer erreicht hat, dieses von jemand anderem vorgemerkt ist oder noch nicht die Hälfte der aktuellen Leihfrist erreicht hat, kann dieses nicht verlängert werden. In den ersten beiden Fällen bringen Sie das Buch bitte bei Ablauf der Leihfrist in einer Filiale der Kornhausbibliotheken zurück.

Rückgabe

Medien aus dem gesamten Verbund der Kornhausbibliotheken können in allen Standorten zurückgebracht werden (Ausnahme: Spiele aus Ludotheken müssen am Ausleihort zurückgebracht werden). In einigen Filialen können die Medien auch ausserhalb der Öffnungszeiten in einer Rückgabebox zurückgebracht werden. Genauere Informationen finden Sie bei den jeweiligen Zweigstelleninformationen

Der Bibliotheksverbund

Im Verbund Kornhausbibliotheken Bern (KoB) sind über zwanzig Quartier- und Gemeindebibliotheken, Patientenbibliotheken, Lese- und Spielpavillons in der Stadt und Region Bern zusammengeschlossen. Die KoB richten sich mit ihrem Angebot an Menschen jeden Alters und jeder Kultur und öffnen den Zugang zu einem vielfältigen aktuellen Angebot an Büchern, Zeitschriften, audiovisuellen und elektronischen Medien, Tonträgern und Spielen in vierzehn Sprachen.

Benutzung

Die Kornhausbibliotheken sind offen für alle. In den Bibliotheksräumen können alle Medien gratis genutzt werden. Für die Ausleihe werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren sowie die Ausleihfristen sind auf einem separaten Blatt «Abonnemente und Tarife» (integrierter Bestandteil der Benutzungsordnung) festgehalten. Gebühren, die im Rahmen von Abonnementen zum Voraus einbezahlt wurden, werden nicht rückerstattet. Allfällige Guthaben verfallen nach drei Jahren.
Einwohnerinnen und Einwohner aus Gemeinden, die keine eigene Bibliothek haben, den Bibliotheksverbund aber unterstützen, haben die Möglichkeit, Medien zu reduzierten Gebühren auszuleihen (eine Liste der Gemeinden findet sich hier

Anmeldung

Wer die Angebote der Kornhausbibliotheken nutzen will, benötigt einen Benutzungsausweis. Hierfür ist ein Anmeldetalon auszufüllen, der zusammen mit einem amtlichen Ausweis an der Information in einer der dem Verbund angeschlossenen Bibliotheken abgegeben wird. Mit dem Unterzeichnen des Anmeldetalons bestätigt die Kundin/der Kunde, dass sie/er die Benutzungsordnung zur Kenntnis
genommen hat und die darin enthaltenen Bedingungen akzeptiert. Der Benutzungsausweis ist bei regelmässiger Benutzung zeitlich unbefristet, er gilt für den ganzen Bibliotheksverbund, er ist persönlich und nicht übertragbar.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist folgendes zu beachten:

  • Namens- und Adressänderungen sind der Bibliothek sofort zu melden.
  • Der Verlust des Benutzungsausweises ist der Bibliothek umgehend mitzuteilen.
  • Eine Ersatzkarte wird gegen Gebühr ausgestellt.
  • Sollten infolge eines nicht gemeldeten Verlustes der Karte Schäden entstehen, haftet die Kundin oder der Kunde.
  • Die Kundendaten werden ausschliesslich für die Benutzung der Bibliothek verwendet und nicht an Dritte weitergegeben (gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz, DSG).


Ausleihe

Mit einem gültigen Benutzungsausweis können Medien ausgeliehen werden.

Allgemeine Bestimmungen

  • Der Benutzungsausweis ist bei jedem Bezug vorzuweisen.
  • Es können maximal 20 Medien gleichzeitig entliehen werden.
  • Besondere Regelungen sind im Blatt «Abonnemente und Tarife» festgehalten.
  • Die Medien sind sorgfältig zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Vor der Ausleihe sowie vor der Rückgabe sind die Medien auf Vollständigkeit hin zu prüfen.
  • Die Medien müssen fristgerecht zurückgegeben werden.


Ausleihfristen und Verlängerung

  • Die Ausleihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen.
  • Für bestimmte Medientypen (wie etwa CDs, DVDs, Bestseller oder Spiele) gelten spezielle Ausleihfristen und Verlängerungsbestimmungen, die dem Blatt «Abonnemente und Tarife» zu entnehmen sind.
  • Verlängerungen können telefonisch, per E-Mail oder online erfolgen.
  • Jede Verlängerung wird wie eine Neuausleihe behandelt.
  • Es sind maximal zwei Verlängerungen möglich.
  • Die Leihfrist für ein vorbestelltes Medium kann nicht verlängert werden.


Mahnungen und Verzugsgebühren

  • Nach Ablauf der Ausleihfrist entstehen Verzugsgebühren, sie sind nach dem ersten Verzugstag fällig.
  • Für alle Medien – ausser für DVDs oder Blu-Rays – werden Mahnungen verschickt.
  • Bleiben die Mahnungen erfolglos, werden die Medien plus die entstandenen Unkosten in Rechnung gestellt. Es können keine weiteren Medien entliehen werden.
  • Wird die Rechnung nicht beglichen, leiten die KoB die Betreibung ein.
  • Beim Verlust von Medien wird der Neupreis plus Fr. 10.– Bearbeitungsgebühr verrechnet.


Haftung

Die Kundinnen und Kunden haften für die ausgeliehenen Medien und deren Verwendung sowie die Einhaltung der urheberrechtlichen Vorschriften. Bei Verlust oder Beschädigung verrechnen die KoB neben den Kosten für Reparatur oder Ersatz zusätzlich Bearbeitungsgebühren.
Die KoB lehnen jede Haftung für Schäden ab, die durch die Benutzung eines entliehenen Mediums an einem Abspielgerät der Kundin oder einem Computer des Kunden entstanden sind. Weiter lehnen die KoB jede Haftung für Unfälle beim Gebrauch von ausgeliehenen Spielgeräten und Fahrzeugen ab. Die KoB geben keine Garantie ab, dass ein entliehener Datenträger Ton und Bild korrekt wiedergibt, da die korrekte Wiedergabe vom Abspielgerät und der richtigen Software abhängt, nicht vom Datenträger. Wenn das Medium nicht nachweislich defekt ist, können keine Ersatzansprüche geltend gemacht und keine Gebühren zurückgefordert werden.
Wer die Bestimmungen der Kornhausbibliotheken nicht beachtet oder verletzt oder wer den Bibliotheksbetrieb wiederholt erheblich stört, kann von der Benutzung teilweise oder ganz ausgeschlossen werden. Wer Medien entwendet oder mutwillig beschädigt, muss mit Strafverfolgung rechnen.

Nutzung von Internet und Informatik

Die Nutzung des Internets inkl. E-Mail-Verkehr (auf Bibliotheksgeräten oder via WLAN auf eigenen Geräten) dient der Recherche und dem Social Networking. Jede Benutzerin und jeder Benutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass durch ihre/seine Benutzung von Hard- und Software weder Lizenzbestimmungen oder Urheberrechte verletzt werden noch gegen die Datenschutzgesetzgebung verstossen wird oder strafbare Handlungen begangen oder unterstützt werden. Verwiesen sei in dem Zusammenhang auf die im Schweizerischen Strafgesetzbuch behandelten Tatbestände (u.a. Art. 143 Unbefugte Datenbeschaffung; Art. 143bis Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem; Art. 144 Sachbeschädigung; Art. 144bis Datenbeschädigung; Art.197 Pornografie). Den Benutzerinnen und Benutzern ist es untersagt, weitere persönliche Applikationen (Spiele, private Programme usw.) auf bibliothekseigenen Geräten zu installieren und anzuwenden. Der Haftungsausschluss auf der Webseite der Kornhausbibliotheken Bern (kob.ch) regelt die weiteren Verantwortlichkeiten.

Schlussbestimmungen

Diese Benutzungsordnung tritt am 1. November 2017 in Kraft und ersetzt alle früheren. Änderungen der Benutzungsordnung können per Anschlag bekanntgegeben werden.

Inhaber:innen der KulturLegi

50% auf das Jahresabonnement

Asylsuchende

Gratis-Jahresabonnement

  • Gratis-Zugang zu Büchern, Filmen und Lehrmitteln
  • Kostenpflichtige Ausleihe von Spielsachen, Spielen und E-Readern
  • Internet-Tablets und Laptops für die Ausleihe vor Ort

SansPapiers

Gratis-Jahresabonnement

  • Gratis-Zugang zu Büchern, Filmen und Lehrmitteln
  • Kostenpflichtige Ausleihe von Spielsachen, Spielen und E-Readern
  • Internet-Tablets und Laptops für die Ausleihe vor Ort

Klassenführungen
Alle Bibliotheken bieten Einführungen für Schulklassen und Kindergärten an. Melden Sie sich direkt bei der gewünschten Bibliothek, um einen Termin und die Details zu vereinbaren.
Ausnahme: Anmeldung Führungen in der Hauptstelle Kornhaus über untenstehendes Formular.

Anfrage Klassenführung Kornhausbibliothek (Hauptstelle)

Ihre 3 Wunschtermine

Die Startzeit kann nur in den Öffnungszeiten der jeweiligen Zweigstelle gewährleistet werden. Terminanfrage bitte mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Datum einreichen.

TT Punkt MM Punkt JJJJ
TT Punkt MM Punkt JJJJ
TT Punkt MM Punkt JJJJ

**Namensliste für das Erstellen der Bibliothekskarten mit folgenden Angaben mindestens 10 Tage vor dem Termin an besuch@kob.ch:

Vorname, Nachname, vollständige Adresse, Telefonnummer, wenn möglich Emailadresse, Geburtsdatum

Klassenbesuche
In verschiedenen Bibliotheken können auch einmalige oder regelmässige Klassenmorgen organisiert werden. Diese können nach Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten stattfinden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Zweigstelle.


Vorgehen

Sie definieren das Thema, geben die Klassenstufe an und Ihre Gemeinde- oder Quartierbibliothek stellt Ihnen eine entsprechende Medienkiste mit Büchern und weiteren Medien zusammen.

  • Bestellen Sie die Medienkiste bei Ihrer Bibliothek spätestens drei Wochen vor dem gewünschten Abholtermin.
  • Geben Sie das genaue Thema, die gewünschte Anzahl Medien, sowie die Medienart an (nur Bücher, Bilderbücher, Lesebücher, Sachbücher, Hörbücher, Comics, …)
  • Sie brauchen einen gültigen Bibliotheksausweis. Für Lehrpersonen / Institutionen beträgt die Jahresgebühr Fr. 15.-
  • Die Medienkiste ist kostenlos.
  • Die Ausleihdauer beträgt 4 Wochen und kann nach Absprache bis zu drei Monaten verlängert werden. Die Ausleihdauer für Spielfilme beträgt 2 Wochen und kann maximal zweimal verlängert werden.


Die Spielkiste

In der Quartierbibliothek mit Ludothek Breitenrain und in der Gemeindebibliothek mit Ludothek Ostermundigen können Spielkisten für Lager, Projektwochen usw. bestellt und abgeholt werden.

Kosten: Fr. 24.-; Ausleihdauer: 1 Woche.

Das Angebot Medien- und Spielkisten richtet sich an Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten. Es gelten die allgemeinen Bibliotheksbedingungen.

Wir sind gerne für Sie da!

Mehr Informationen zu den einzelnen Verbundbibliotheken finden Sie auf der Seite „Standorte“. Für andere Anliegen können Sie uns gerne über unser Formular kontaktieren.